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So stellst Du die Parkscheibe richtig ein

Wo benötige ich eine Parkscheibe? Wie muss ich die Parkscheibe richtig einstellen? Wie lange darf ich parkieren? Diese Tipps habe ich Dir zusammengetragen:

Blaue Zone und weisse Parkplätze: Wie lange darf ich wo parkieren? 

Blaue Zone

In der blauen Zone darfst du eine Stunde plus die angebrochene halbe Stunde kostenlos parkieren. Die blaue Zone gilt an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 19.00 Uhr. Die Parkscheibe musst du während dieser Zeiten gut sichtbar anbringen. Mit der Anwohnerparkkarte kannst du in der blauen Zone im entsprechenden Postleitzahlkreis zeitlich unbeschränkt parkieren.

Auch in Strassen ohne markierte Parkfelder gilt die blaue Zone, wenn diese mit einem Zonensignal entsprechend signalisiert ist. Dies bedeutet, dass du dort auch ohne blau markierte Parkfelder die Parkscheibe beziehungsweise eine Parkkarte hinter der Windschutzscheibe platzieren musst. Für das Parkieren gelten in solchen Strassen die allgemeinen Parkierungsregeln gemäss Strassenverkehrsgesetz.


Weisse Parkplätze

Bei weiss markierten Parkplätzen weist ein Schild auf die erlaubte Parkdauer hin und darauf, ob du die Parkscheibe hinterlegen musst. Weiss markierte Parkplätze können zudem kostenpflichtig sein. Die Höhe der Parkgebühr ist auf den Parkuhren ersichtlich, die entlang der kostenpflichtigen weissen Parkplätze aufgestellt sind.


So stellst du die Parkscheibe richtig ein

Die Parkscheibe stellst du auf die Ankunftszeit ein. Da die Parkscheibe jedoch nur zwischen halben Stunden unterscheidet, ist ein Einstellen auf die exakte Ankunftszeit nicht möglich. Den Pfeil stellst du also auf den nachfolgenden Strich der tatsächlichen Ankunftszeit ein. Eine Einstellung zwischen zwei Strichen ist nicht erlaubt.

Beispiel:
Parkierst du dein Fahrzeug um 10.20 Uhr, so musst du die Parkscheibe auf 10.30 Uhr einstellen. Ist die Ankunftszeit 10.35 Uhr, so stellst du die Parkscheibe auf 11.00 Uhr ein.


Wie lange darf ich mein Auto mit der Parkscheibe in der blauen Zone parkieren?

Die korrekte Antwort lautet: eine Stunde. Plus die angebrochene halbe Stunde. In der blauen Zone darfst du dein Auto an Werktagen zwischen 08.00 Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 Uhr und 18.00 Uhr eine Stunde in der blauen Zone parkieren. Der Samstag gilt übrigens als Werktag. An Sonn- und Feiertagen musst du keine Parkscheibe einstellen.

Die Parkdauer beträgt eine Stunde plus die angebrochene halbe Stunde nach der Ankunftszeit. Im günstigsten Fall parkierst du bis zu 1 Stunde und 29 Minuten.

Beispiel:
Du parkierst um 15.31 Uhr in der blauen Zone. Somit stellst du die Parkscheibe auf 16.00 Uhr ein und darfst nun bis 17.00 Uhr parkieren.


Wie lange darf ich über die Mittagszeit parkieren?

Wer sein Auto über Mittag zwischen 11.30 Uhr und 13.29 Uhr parkiert, darf bis 14.30 Uhr parkieren. Hier passieren sehr häufig Fehler beim Einstellen der Parkscheibe: Parkierst du dein Auto um 11.31 Uhr, musst du die Parkscheibe zwingend auf 12.00 Uhr einstellen. Erst dann profitierst du von der längeren Parkzeit. Stellst du dagegen die Parkscheibe auf 11.30 Uhr ein, heisst das, dass du dein Auto zwischen 11.00 Uhr und 11.29 Uhr parkiert hast. Folglich musst du nach einer Stunde um 12.30 Uhr wieder wegfahren.


Wie stelle ich die Parkscheibe ein, wenn ich in der Nacht parkiere?

Bei einer Ankunftszeit zwischen 19.00 Uhr und 07.59 Uhr musst du die Parkscheibe nicht anbringen, sofern du vor 08.00 Uhr wieder wegfährst. Wenn du zwischen 18.00 Uhr und 07.59 Uhr ankommst und nach 08.00 Uhr losfährst, dann stellst du die Parkscheibe auf den nachfolgenden Strich deiner Ankunftszeit ein. Du darfst dann bis 09.00 Uhr morgens parkieren.


Darf ich die Parkscheibe nachstellen? Wenn nicht: Wo darf ich wieder gesetzeskonform in der blauen Zone parkieren? 

Das Nachstellen der Parkscheibe ist verboten, ebenso das erneute Parkieren im gleichen Strassenzug, ohne vorher das Fahrzeug in den Verkehr eingefügt zu haben.
Weiterhin musst du beachten, dass du nach Ablauf der zulässigen Parkzeit dein Auto unverzüglich wegfahren musst. Es gibt keine Karenzfrist in der blauen Zone.

Gebüsst wirst du, wenn:

  • die Parkscheibe nicht gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ist.
  • du die Ankunftszeit falsch eingestellt hast.
  • du die Parkdauer überschritten hast.
  • du die Ankunftszeit umgestellt hast, während dein Auto noch in der blauen Zone parkiert war.
  • du eine inoffizielle, selbstgemachte, automatische etc. Parkscheibe verwendest.


Wissenswertes zur Parkscheibe

Die Parkscheibe dient als Kontrollinstrument für Parkzeitbeschränkungen in den blauen Zonen. Die Parkscheibe setzt du auch auf denjenigen Parkfeldern ein, die mit dem Signal «Parkieren mit Parkscheibe» und mit der Zusatztafel «maximale Parkdauer» beschildert sind.

Signal «Parkieren mit Parkscheibe»

Signal «Parkieren mit Parkscheibe» + Zusatztafel «maximale Parkdauer»