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Neues Design für den CHECK

So sieht der neue Führerausweis aus

Ab dem 15. April gibt es in der Schweiz einen neuen Führerausweis. Das Design entspricht den höchsten internationalen und europäischen Standards für Ausweissicherheit.

In der Schweiz besitzen rund 6,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger einen Führerausweis. Jährlich werden gegen 600’000 Führerausweise im Kreditkartenformat (FAK) produziert. Wer ab dem 15. April 2023 beim
Strassenverkehrsamt seines Wohnsitzkantons einen Führerausweis bestellt, erhält einige Tage später den Führerausweis im Kreditkartenformat der neusten Generation per Post zugestellt. Das schreibt die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (Asa) am Montag in einer Medienmitteilung. Die Daten auf dem neuen FAK bleiben unverändert. Hingegen entspreche das neue Design den höchsten internationalen und europäischen Standards für Ausweissicherheit. 

Die auffälligsten Sicherheitsmerkmale des neuen Führerausweises sind:

  • Das Material des neuen Führerausweises besteht aus Polykarbonat (wie bei der Identitätskarte). Die personalisierten Daten werden mittels eines Lasergravur-Verfahrens auf den Ausweis aufgebracht.
  • Wenn man mit den Fingern über den Ausweis fährt, spürt man, wie sich einige Sicherheitselemente aus der glatten Oberfläche herausheben.
  • Auf der Vorderseite des Ausweises ist ein Kippbild zu sehen, das je nach Betrachtungswinkel entweder die ausstellende Behörde oder das Geburtsdatum des Ausweisinhabenden anzeigt.
  • Die Rückseite des Führerscheins zeigt je nach Betrachtungswinkel einen anderen Farbverlauf der Kreuze. Auf der Rückseite des Ausweises ist nun ein QR-Code eingelasert, der mit einem Smartphone gelesen werden kann und bestimmte persönliche Daten enthält, die auch auf der Vorderseite zu sehen sind.

Der bisherige Führerausweis ist weiterhin uneingeschränkt gültig, schreibt Asa. Wer freiwillig einen neuen Führerausweis wünscht, kann ab dem 15. April 2023 seinen alten Ausweis beim Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons umtauschen lassen. Die entsprechenden Gebühren sind kantonal geregelt. 

Wer noch im Besitz eines blauen Führerausweises in Papierform ist, muss diesen demnächst umtauschen lassen. Ab 2024 ist dieser nicht mehr gültig.