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Führerausweis Kat. A beschränkt

Während des «Lockdowns» konnten weder praktische Grundschulungen noch Führerprüfungen für Motorrad-Fahrschülerinnen/-Fahrschüler durchgeführt werden. Um der seither stark erhöhten Nachfrage nach Fahrausbildungen und Prüfungen zum Erwerb des Motorrad-Führerausweises «Kat. A unbeschränkt» vor Änderung des bestehenden Rechts per 1. Januar 2021 doch noch Rechnung tragen zu können, hat das Bundesamt für Strassen ASTRA Weisungen erlassen. Diese sehen eine Verlängerung des altrechtlichen Erwerbs des Führerausweises Kat. A beschränkt bis 30. Juni 2021 für all jene vor, die bis zum 1. Januar 2021 im Besitze eines gültigen Lernfahrausweises sind.

Den vollen Artikel kannst Du hier lesen

Die Kurzversion für alle Anderen:

  • Seit 2018 kann man nicht mehr prüfungsfrei auf eine höhere Motorradkategorie aufsteigen
  • Es gibt eine Ausnahme: Personen, die den Führerausweis der Kategorie A «beschränkt auf 35 kW» vor dem 1. Januar 2021 erwerben
  • Seit Beginn von Corona steigt das Interesse an Motorrädern stark an
  • Der Bundesrat hat deshalb beschränkte Spezialweisungen erlassen um
    die erhöhte Nachfrage und die verminderten Prüfungsangebote zu kompensieren. (Details im Artikel)