Der erste Schneefall ist da – und plötzlich wird es ernst: Viele Autofahrer in der Schweiz fragen sich jedes Jahr aufs Neue: Brauche ich wirklich Winterreifen? Was passiert, wenn ich mit Sommerreifen im Schnee fahre? Und welche Regeln gelten eigentlich genau? In diesem Artikel klären wir auf – mit Fakten aus dem SVG, der VRV und Empfehlungen des ASTRA. Plus: Teste dein Wissen im interaktiven Quiz!
1. Gibt es eine Winterreifen-Pflicht in der Schweiz?
Die kurze Antwort lautet: Nein – es gibt in der Schweiz keine gesetzliche, kalenderbasierte Pflicht, Winterreifen zu montieren. Doch das bedeutet nicht, dass man ungestraft mit Sommerreifen durch den Schnee fahren darf.
Im Strassenverkehrsgesetz (SVG), insbesondere in Artikel 29 und 31, ist festgehalten, dass jeder Fahrzeugführer dafür sorgen muss, dass sein Fahrzeug jederzeit in betriebssicherem Zustand ist und die volle Beherrschung des Fahrzeugs gewährleistet ist. Wer mit Sommerreifen bei Schnee oder Eis unterwegs ist und dadurch die Kontrolle verliert oder einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig.
- Bussen von ca. CHF 100 bis 300 bei Verkehrsbehinderung oder Unfall
- Haftungsrisiko bei Unfällen
- Versicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern (grobe Fahrlässigkeit)
2. Das 3PMSF-Symbol: Was ist das und warum ist es wichtig?
Seit Oktober 2024 gilt in der Schweiz und der EU eine wichtige Änderung: Nur noch Reifen mit dem 3PMSF-Symbol (Three-Peak Mountain Snowflake) werden als offiziell wintertauglich anerkannt. Reifen, die lediglich mit „M+S“ gekennzeichnet sind, genügen den modernen Sicherheitsanforderungen nicht mehr.
Das 3PMSF-Symbol zeigt an, dass der Reifen in Schnee- und Eistests nachweislich bessere Leistung erbringt als ein Sommerreifen. Besonders für Fahrschüler, die ihre praktische Prüfung im Winter ablegen möchten, ist dies relevant – denn nur mit ordentlicher Bereifung kann die Prüfung sicher absolviert werden.
3. Wann sollte man auf Winterreifen wechseln?
Die bewährte Faustregel lautet: „Von O bis O“ – von Oktober bis Ostern. Doch nicht nur der Kalender sollte massgebend sein. Experten empfehlen den Wechsel, sobald die Temperaturen dauerhaft unter 7 Grad Celsius fallen. Ab diesem Punkt verhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen, der Grip nimmt spürbar ab – auch bei trockenem Asphalt.
Für Fahrschüler bedeutet das: Wer im Herbst oder Frühling Fahrstunden nimmt, sollte unbedingt auf die Bereifung des Übungsfahrzeugs achten. Eine Fahrschule wie Fahrschule Huma achtet selbstverständlich darauf, dass alle Fahrzeuge saisongerecht ausgerüstet sind.
4. Profiltiefe: Wie viel ist noch sicher?
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt in der Schweiz für alle Reifen 1,6 mm. Das ASTRA und der Touring Club Schweiz (TCS) empfehlen jedoch für Winterreifen mindestens 4 mm Profiltiefe. In verschneiten und alpinen Regionen ist sogar noch mehr ratsam, damit der Reifen Schnee und Schlamm effektiv abtransportieren kann.
5. Schneeketten und Spikes: Was gilt wo?
Schneeketten sind in der Schweiz nicht generell mitzuführen, werden aber auf bestimmten Streckenabschnitten – erkennbar an der entsprechenden Signalisation – obligatorisch. Wer in den Bergen unterwegs ist, sollte deshalb immer eine Schneekettentrage mitführen.
Spikereifen sind für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zwischen dem 1. November und dem 30. April erlaubt. Sie müssen auf allen Rädern montiert werden, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h und ist am Fahrzeug anzubringen. Auf Autobahnen und Autostrassen sind Spikes verboten.
6. Tipps für sicheres Winterfahren in der Schweiz
6.1 Fahrzeug vorbereiten
- Scheibenwaschwasser mit Frostschutz auffüllen
- Scheibenwischer auf Verschleiss prüfen
- Batterie testen lassen – Kälte schwächt die Leistung
- Bei E-Autos: Reichweite reduziert sich im Winter, Ladestrategie anpassen
6.2 Fahrverhalten anpassen
- Abstand deutlich vergrössern – der Bremsweg kann sich auf Schnee verfünffachen
- Kurven und Steigungen mit vorausschauendem Tempo angehen
- Nicht abrupt bremsen oder beschleunigen, um ein Durchdrehen zu vermeiden
- Bei Unsicherheit oder extremen Wetterbedingungen: lieber zu Hause bleiben oder ÖV nutzen
6.3 Besonderheiten für Fahrschüler und Neulenkende
Neulenkende unterliegen in der Schweiz einer Null-Alkohol-Toleranz (Art. 15 Abs. 2 VRV). Das gilt übrigens auch für Winterfahrten im Ausland – etwa in Frankreich oder Italien, wo zusätzlich reduzierte Höchstgeschwindigkeiten für Fahranfänger gelten können. Wer seine ersten Kilometer im Schnee macht, sollte deshalb besonders vorsichtig fahren und sich auf unterschiedliche Reibungsverhältnisse einstellen.
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Fazit: Sicher durch den Schweizer Winter
Winterreifen sind in der Schweiz zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber aus Sicherheitsgründen unverzichtbar. Wer mit Sommerreifen bei Schnee oder Eis unterwegs ist, riskiert nicht nur Bussen und Haftung, sondern auch das Leben von sich und anderen. Achte auf das 3PMSF-Symbol, wechsle rechtzeitig (spätestens bei dauerhaft unter 7 °C) und halte eine Profiltiefe von mindestens 4 mm ein. Für Fahrschüler und Neulenkende gilt: Der Winter ist eine besonders wertvolle Lernphase – nutze sie, um dein Fahrverhalten auf rutschigen Strassen zu trainieren. Die Fahrschule Huma begleitet dich dabei selbstverständlich mit bestens gewarteten, wintertauglichen Fahrzeugen.
