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Regelung für abgelaufene Lernfahrausweise

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat seine Verfügung «COVID-19: Massnahmen im Strassenverkehr» ergänzt. Dabei hat das ASTRA auch die Regelung betreffend abgelaufener Lernfahrausweise LFA angepasst.

Du kannst den ganzen Artikel hier lesen

Die Kurzversion für alle Anderen:

  • Die Regelungen für Lernfahrausweise, die am 9.März 20 abgelaufen sind wurden angepasst.
  • Die Regelungen sind wegen Corona besonders grosszügig
  • Es gibt zwei zusätzliche Regelungen für Berufsfahrten und für Sehtests