Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat seine Verfügung «COVID-19: Massnahmen im Strassenverkehr» ergänzt. Dabei hat das ASTRA auch die Regelung betreffend abgelaufener Lernfahrausweise LFA angepasst.
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Die Kurzversion für alle Anderen:
- Die Regelungen für Lernfahrausweise, die am 9.März 20 abgelaufen sind wurden angepasst.
- Die Regelungen sind wegen Corona besonders grosszügig
- Es gibt zwei zusätzliche Regelungen für Berufsfahrten und für Sehtests