SVG 2025ASTRAFahrprüfungAutomatisiertes Fahren
Das Jahr 2025 bringt für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in der Schweiz bedeutende Neuerungen. Der Bundesrat und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) haben das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sowie verschiedene Verordnungen umfassend modernisiert. Ob neue Lärmvorschriften, automatisiertes Fahren auf der Autobahn oder Fahrerassistenzsysteme in der Fahrprüfung – wer heute den Führerausweis macht oder bereits fährt, sollte diese Änderungen kennen. Wir fassen die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.
🔇 Neue Lärmvorschriften ab 1. Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz deutlich strengere Regeln gegen Fahrzeuglärm. Grundlage ist Artikel 42 SVG, der das Verursachen vermeidbarer Störungen generell verbietet – nun aber mit konkreteren Tatbeständen und höheren Bussen.
- Auspufflärm verboten: Das absichtliche «Knallenlassen» durch Fehlzündungen beim Herunterschalten ist explizit untersagt. Technische Manipulationen an Auspuffanlagen bleiben illegal und können mit Bussen bis zu 10’000 CHF bestraft werden.
- Höhere Ordnungsbussen: Das unnötige Laufenlassen des Motors im Stand kostet neu 80 CHF statt bisher 60 CHF. Die Regelung gilt neu überall und jederzeit – nicht mehr nur in Wohn- und Erholungsgebieten.
- Euro 5+ für Motorräder: Alle neu zugelassenen Motorräder müssen seit dem 1. Januar 2025 die Abgasnorm Euro 5+ erfüllen.
🤖 Automatisiertes Fahren ab 1. März 2025
Die Schweiz gehört zu den ersten Ländern Europas, die einen umfassenden Rechtsrahmen für automatisiertes Fahren geschaffen haben. Seit dem 1. März 2025 sind drei konkrete Anwendungsfälle erlaubt:
1. Autobahnpilot (Stufe 3)
Fahrzeuge mit einem zugelassenen Autobahnpiloten dürfen auf Autobahnen ohne ständige Überwachung durch den Fahrer betrieben werden. Die Hände dürfen vom Lenkrad genommen werden. Wichtig: Der Fahrer muss jederzeit bereit sein, die Kontrolle auf Aufforderung des Systems sofort zu übernehmen.
2. Fahrerlose Fahrzeuge auf bewilligten Strecken
Fahrzeuge ohne Fahrer dürfen auf von den Kantonen genehmigten Strecken verkehren. Ein Operator in einer Zentrale überwacht den Betrieb und kann bei Bedarf eingreifen. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für den Gütertransport und die Personenbeförderung auf der «letzten Meile».
3. Automatisiertes Parkieren
In speziell gekennzeichneten Parkhäusern und auf ausgewiesenen Parkflächen darf das Fahrzeug selbstständig einparken – ohne dass der Fahrer anwesend sein muss.
🚗 Fahrerassistenzsysteme (FAS) in der Führerprüfung ab 1. Juli 2025
Eine der wichtigsten Neuerungen für alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler: Seit dem 1. Juli 2025 sind Fahrerassistenzsysteme (FAS) fester Bestandteil der Führerprüfung für Personenwagen (Kat. B) und Motorräder (Kat. A).
Was wird in der Theorieprüfung geprüft?
Kandidatinnen und Kandidaten müssen die drei Wirkungsweisen von FAS kennen und unterscheiden können:
- Informierend und warnend (z. B. Spurverlassenswarner, Müdigkeitserkennung)
- Kontinuierlich unterstützend (z. B. adaptiver Tempomat, Spurhalteassistent)
- Kurzzeitig eingreifend (z. B. Notbremsassistent, Ausweichassistent)
Was wird in der praktischen Prüfung geprüft?
Während der Prüfungsfahrt müssen Kandidaten die im Fahrzeug verbauten FAS identifizieren, korrekt bedienen und deren Grenzen kennen. Prüfungsrelevant sind unter anderem: adaptiver Tempomat, Notbremsassistent, Spurhalteassistent und Stauassistent.
🚲 Neue E-Bike-Kategorien ab 1. Juli 2025
Für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer bringt der 1. Juli 2025 ebenfalls wichtige Änderungen. Neu gibt es drei klar definierte Kategorien:
- Leicht-Motorfahrräder: Unterstützung bis 25 km/h, max. 500 W. Gesamtgewicht neu bis 250 kg (vorher 200 kg). Kein Führerausweis ab 16 Jahren nötig.
- Schnelle Motorfahrräder (S-Pedelecs): Unterstützung bis 45 km/h, max. 1000 W. Führerausweis Kat. M, Helm und gelbes Kontrollschild erforderlich.
- Schwere Motorfahrräder (NEU): Unterstützung bis 25 km/h, max. 2000 W, Gesamtgewicht 250–450 kg. Für schwere Cargo- und Transportvelos. Führerausweis Kat. M und Helm erforderlich.
Neu dürfen mit einem Cargobike bis zu vier Kinder transportiert werden, sofern sie in geschützten Sitzen Platz finden.
✅ Fazit: Was bedeutet das für Sie?
Die SVG-Änderungen 2025 sind umfassend und betreffen nahezu alle Verkehrsteilnehmer. Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler bedeuten sie eine anspruchsvollere Ausbildung – aber auch eine bessere Vorbereitung auf die Realität des modernen Strassenverkehrs. Wer die Prüfung ernst nimmt, FAS versteht und die neuen Regeln kennt, ist bestens gerüstet. Bei Fahrschule Huma begleiten wir Sie kompetent durch alle Neuerungen – sprechen Sie uns an!
🧠 Teste dein Wissen: SVG-Änderungen 2025
Beantworte die folgenden Fragen und überprüfe, wie gut du die neuen Verkehrsregeln kennst!
Frage 1: Wie hoch ist die maximale Busse für das absichtliche «Knallenlassen» des Auspuffs seit Januar 2025?
Frage 2: Was muss ein Fahrer tun, wenn der Autobahnpilot aktiviert ist und das System zur Übernahme auffordert?
Frage 3: Welche der folgenden Wirkungsweisen von FAS wird seit Juli 2025 in der Theorieprüfung abgefragt?
Frage 4: Was passiert, wenn jemand die praktische Fahrprüfung zum vierten Mal nicht besteht (ab Juli 2025)?
Frage 5: Welches maximale Gesamtgewicht gilt ab Juli 2025 für die neue Kategorie «Schwere Motorfahrräder» (Cargo-E-Bikes)?
